Maskenpflicht im ÖPNV Sachsen-Anhalt verlängert Corona-Regeln bis 23. Juli
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Sachsen-Anhalts Corona-Verordnung wurde erneut verlängert. Seit Anfang April 2022 gelten nur noch wenige Maßnahmen, darunter die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Läden oder Veranstalterinnen und Veranstalter Corona-Regeln in ihren Einrichtungen aufstellen.

Die aktuelle Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt wird erneut verlängert und gilt nun bis zum 23. Juli. Demnach bleiben die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen sowie die Pflicht zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bestehen.
Laut Staatskanzlei sieht die Verordnung aber keine Testpflicht mehr für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in Kindertagesstätten vor. Wenn Infektionsfälle auftreten, sollen den Kontaktpersonen weiterhin kostenlose Tests angeboten werden. Das betreffe Kinder wie Betreuungspersonen.
Corona-Regeln über Hausrecht weiterhin möglich
In Läden oder bei Veranstaltungen können die Verantwortlichen im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin zusätzliche Schutzvorkehrungen anordnen, etwa Mundschutze oder Tests.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Sachsen-Anhalt laut Robert Koch-Institut derzeit bei 270,5. Auf Landkreis-Ebene ist die Stadt Halle noch am stärksten betroffen mit einer Inzidenz von 404. Am niedrigsten ist der Wert mit 185 derzeit im Landkreis Stendal (Werte Stand: 21.06.22).
dpa,MDR (Julia Heundorf, Anne Gehn-Zeller)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 21. Juni 2022 | 14:00 Uhr
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