Gesetzentwurf Verkaufsoffene Sonntage sollen Sachsen-Anhalts Innenstädte beleben
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Verkaufsoffene Sonntage sind in Sachsen-Anhalt nur möglich, wenn sie eine Veranstaltung begleiten. Das will die Regierung mit einem neuen Gesetz ändern. Damit sollen Ladenöffnungen auch möglich sein, wenn ein öffentliches Interesse an der Belebung einer Stadt oder Gemeinde besteht. Die Zahl von vier möglichen verkaufsoffenen Sonntagen soll sich aber nicht ändern. Die Linken kritisieren die Pläne.

In Sachsen-Anhalt sollen die Regeln für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage geändert werden. Das geht nach Angaben der Staatskanzlei aus dem Entwurf des neuen Ladenöffnungszeitengesetzes hervor. Verkaufsöffnungen sollen künftig auch möglich sein, wenn es ein öffentliches Interesse an der Belebung oder der überörtlichen Sichtbarkeit einer Gemeinde gibt.
Bisher sind verkaufsoffene Sonntage nur möglich, wenn dafür ein besonderer Anlass, wie ein Fest, ein Markt, eine Messe oder eine ähnliche Veranstaltung, besteht. Dabei darf die Ladenöffnung nur ein Zusatz zu dieser Veranstaltung sein und muss sich in räumlicher Nähe dazu befinden. Verkaufsoffene Sonntage werden nur genehmigt, wenn die Veranstaltung wichtiger ist als das Einkaufen. Über diese Regelung gibt es immer wieder Streit.
Kritik von den Linken
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind in Sachsen-Anhalt pro Jahr vier verkaufsoffene Sonntage möglich. Diese Zahl solle mit der Novellierung des Gesetzes aber nicht verändert werden, sagte eine Sprecherin. Der Gesetzentwurf wurde nun zur Anhörung freigegeben.
Die Linksfraktion lehnt die Pläne ab. Ein öffentliches Interesse an der Belebung einer Gemeinde könne "immer und überall" angeführt werden, kritisierte der wirtschaftspolitische Sprecher Wulf Gallert. Die Ausweitung sei nicht im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
dpa; MDR (Fabienne von der Eltz)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 23. März 2022 | 06:00 Uhr