Unternehmerlohn Sachsen schließt Förderlücke für kleine Unternehmen
Hauptinhalt
Selbstständige und kleine Unternehmen ohne nennenswerte Fixkosten haben bei den aktuellen Corona-Hilfsprogrammen meist das Nachsehen. Um ihnen besser helfen zu können, will Sachsen diese Förderlücke nun beseitigen.

Das sächsische Wirtschaftsministerium hat neue Corona-Hilfen für Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler geplant. Das Programm namens "Sachsen Plus" soll laut Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) eine Förderlücke beseitigen, da kleine Unternehmen mit keinen oder geringen Fixkosten bisher durch alle Programme gefallen seien.
Pauschale von 4.750 Euro
Unterstützt werden demnach Unternehmer oder Freiberufler, die kaum Fixkosten ansetzen können, aber Augaben für ihr Personal haben. Pro Antragsteller ist eine pauschale Hilfe von 4.500 Euro plus 250 Euro für Steuerberater-Ausgaben geplant. Um diese zu erhalten, muss im November und Dezember 2021 ein coronabedingter Umsatzrückgang von mehr als 60 Prozent im Vergleich zu 2019 vorliegen.
Bund muss Hilfsprogramm noch zustimmen
Das Programm werde derzeit erarbeitet und soll im Januar 2022 im Kabinett beschlossen werden, kündigte das Wirtschaftministerium an. In dem Zeitraum laufe auch die Abstimmung mit dem Bund. Weil das Geld aus den Corona-Härtefallhilfen von Bund und Land kommen soll, müsse der Bund dieser Hilfe noch zustimmen. Ähnlich wie bei anderen Hilfsprogrammen soll wieder die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Anträge der Interessentinnen und Interessenten für das Programm entgegennehmen.
Positive Reaktion der Handwerkskammer Dresden
Erfreut über den Vorstoß der Landesregierung zeigte sich der Präsident der Handwerkskammer Dresden, Jörg Dittrich. In einer ersten Reaktion sagte er zur Einführung der auch als Unternehmerlohn bezeichneten Hilfe:
Das sind gute Nachrichten kurz vor Weihnachten - unter anderem für die Kosmetikbetriebe in Ostsachsen, die unverschuldet ihrem Beruf derzeit in weiten Teilen nicht nachgehen können. Der Plan, eine frei verwendbare Betriebskostenpauschale aufzulegen, ist auch das Ergebnis intensiver Gespräche, die wir mit der Landesregierung geführt haben.
Durch die aktuelle Corona-Verordnung des Landes sei Kosmetikern die Ausübung ihres Berufes weitestgehend untersagt. Während angestellte Kosmetiker Kurzarbeitergeld bekämen, stünden die Arbeitgeber als Einzelunternehmer ohne Einkommen da. Die Überbrückungshilfe "III Plus" sowie andere pandemiebedingte Hilfszahlungen griffen für diese Fälle nicht.
Quelle: MDR(sth/pb)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | Nachrichten | 22. Dezember 2021 | 13:00 Uhr
Not Found
The requested URL /api/v1/talk/includes/html/9a0ab777-d37e-4ca8-a23c-2155700cdeb4 was not found on this server.