Bußgelder verhängt 10.000 Verstöße gegen Corona-Maßnahmen in Leipzig angezeigt
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Seit Beginn der Pandemie sind in Leipzig mehr als 10.000 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln angezeigt worden. In diesem Zeitraum wurden knapp 4.500 Bußgelder verhängt. Viele der Verfahren sind noch offen.
Die Stadt Leipzig hat wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung seit April 2020 insgesamt 10.077 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Daraufhin seien 4.457 Bußgeldbescheide erlassen worden, teilte die Stadt am Freitag mit. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 790.605 Euro verhängt.
Die Ordnungswidrigkeiten wurden unter anderem wegen Verstößen gegen den Mindestabstand bei Demos, Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen und die Quarantäneregeln erteilt. Welche Vergehen am häufigsten begangen wurden, konnte die Stadt nicht mitteilen. Es wurden bisher 8.799 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Viele dieser Verfahren sind noch offen.
Bußgelder zwischen 60 und 5.000 Euro
Die Höhe der Bußgelder richtet sich aktuell nach dem Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes. Je nach Art des Verstoßes liegen die Bußgelder demnach zwischen 60 Euro und 5.000 Euro. Unter 60 Euro liegende Geldstrafen werden als Verwarngeld bezeichnet.
Verstoß | Adressat des Bußgeldbescheides | Bußgeldhöhe |
---|---|---|
Vorlage einer unrichtigen Test-, Genesenen- oder Impfbescheinigung | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt | 200 Euro |
Besuch von Gastronomie, Friseur oder Einzelhandel ohne 2G-Nachweis | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt | 150 Euro |
Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt | 250 Euro |
Durchführen einer unzulässigen Versammlung | Jeder Veranstalter, der vorsätzlich gegen das Verbot verstößt | 1.000 Euro |
Teilnahme an einer unzulässigen Versammlung | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt | 250 Euro |
Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen in Hotspots | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt | 250 Euro |
Einlass von mehr als die pro Quadratmeter Verkaufsfläche zulässige Anzahl an Kunden im Einzelhandel | Jeder Geschäfts- oder Betriebsverantwortliche | 500 Euro |
Nichttragen medizinischer Mund-Nasen-Schutz | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt | 100 Euro |
Nichttragen FFP2-Maske | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt | 100 Euro |
Öffnung, Betrieb oder Durchführung von nicht erlaubten Dienstleistungen oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen | Jeder Geschäfts- oder Betriebsverantwortliche | 3.000 Euro |
Besuch oder Nutzung von nicht erlaubten Dienstleistungen oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt | 250 Euro |
Öffnung der Gastronomie außerhalb der erlaubten Öffnungszeiten | Jeder Geschäfts- oder Betriebsverantwortliche | 3.000 Euro |
Nichterfassung von Kontaktdaten | Jeder Geschäfts- oder Betriebsverantwortliche | 1.000 Euro |
Quelle: MDR/ps
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | Regionalstudio Leipzig | 21. Januar 2022 | 10:00 Uhr