Justiz Verwaltungsgericht Gera: Verkürzung des Genesenenstatus durch RKI rechtswidrig
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Die Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Coronainfektion von sechs auf drei Monate durch das RKI ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Gera am Dienstag entschieden. Es sei nicht jederzeit möglich gewesen, die Rechtslage konkret zu erkennen. Das Gericht gab dem Eilantrag eines Klägers statt. Bei ihm gilt demnach weiterhin der alte Status von sechs Monaten.

Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist auch nach Auffassung des Geraer Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Das Gericht gab dem Eilantrag eines Genesenen statt.
Demnach gilt bei dem Kläger aus Jena weiterhin der alte Status von sechs Monaten. Zuvor hatten bereits Verwaltungsgerichte etwa im bayerischen Ansbach, Hamburg und Berlin ähnlich entschieden. Allerdings gilt die Entscheidung der Gerichte allein für den jeweiligen Kläger und ist nicht auf alle Genesenen deutschlandweit anwendbar.
Verkürzung hatte für heftige Kritik gesorgt
In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer Vorgaben des RKIs auf eine Zeitspanne von höchstens 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor hatten die Betroffenen ein halbes Jahr lang diesen Status. Die Entscheidung hatte teilweise heftige Kritik ausgelöst. Viele verloren damit quasi über Nacht die Möglichkeit, in Restaurants oder Bars zu gehen.
Unmut löste aus, dass diese Änderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb. Auch die Geraer Richter stießen sich daran, dass auf die Internetseite des RKIs verwiesen wurde.
Dem Kläger sei "somit nicht jederzeit möglich, die Rechtslage konkret zu erkennen und sein Verhalten danach auszurichten, weil stets die Ungewissheit besteht, ob sich die Rechtslage durch eine kurzfristige Änderung der Bestimmungen auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts verändert hat". Damit sah es das Gericht als unzulässig an, in welcher Weise das RKI vorgegangen war..
Genesenenstatus nicht mehr nur Sache des RKI
Bund und Länder hatten bereits Mitte Februar vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen. Damit sollte die Änderung rückgängig gemacht werden, die vorsah, dass die Frist nicht mehr in einer Verordnung steht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde beim Geraer Verwaltungsgericht eingelegt werden.
MDR/dpa (jml)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | THÜRINGEN JOURNAL | 08. März 2022 | 19:00 Uhr
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