Gera Schuss an Gartenanlage: Jäger trifft Mädchen - Bewährungsstrafe
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Das Amtsgericht Gera hat einen Jäger wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er soll 2018 bei einer Erntejagd mit einem Schuss ein Mädchen in einer Gartenanlage schwer verletzt haben. Der Jäger streitet Fehlverhalten ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In Gera ist ein Jäger wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige bei einer Erntejagd in Großsaara 2018 einen Schuss abgegeben und ein damals sechsjähriges Mädchen in einer Gartenanlage getroffen hatte. Das Mädchen sei dadurch schwer verletzt worden, die Kugel habe Arm und Hüfte durchschlagen.
Schüsse auf Gartenanlage: Tathergang nicht vollständig geklärt
Der Mann habe nicht sichergestellt, dass die Kugel in eine Richtung fliegt, in der niemand verletzt wird. Wie es dazu kam, dass er von seinem Standort in einem Feld verbotenerweise in Richtung der Gartenanlage geschossen habe, könne nicht nachvollzogen werden. Gutachtern zufolge sei es aber möglich gewesen, dass der Jäger von seinem Standort aus das Mädchen getroffen habe.
Die Verteidigung zog dies in Zweifel und auch der Jäger, der sich am letzten Verhandlungstag erstmals äußerte, gab an, sich keines Fehlverhaltens bewusst zu sein. Er habe nicht bewusst in Richtung Gartenanlage geschossen. Auf der anderen Seite sei ausgeschlossen, dass jemand anderes mit dem Gewehr des Angeklagten geschossen hat.
Schmerzensgeld für Familie des verletzten Mädchens
Der Mann muss zudem 30.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des Mädchens zahlen, das noch immer an den Folgen der Verletzungen leidet. Weiterhin darf er vier Monate nicht zur Jagd und muss in der Zeit seinen Jagdschein abgeben. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung gefordert.
Rechtsmittel werden geprüft
Der Mann habe mögliche Verletzungen durch den Schuss billigend in Kauf genommen, argumentierte die Staatsanwältin. Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch für den 34-Jährigen. Da der Angeklagte keine Vorstrafen hatte, wurde die Strafe schlussendlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach der Verkündung sagte der Verteidiger, er halte das Urteil für falsch. Ob er dagegen vorgehen will, müsse er nun mit seinem Mandanten beraten.
Quelle: MDR(cfr)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 17. November 2021 | 19:00 Uhr