Prozess Früherem AWO-Geschäftsführer droht erneute Niederlage vor Gericht
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Der ehemalige AWO-Landesgeschäftsführer Michael Hack könnte vor Gericht auch in der zweiten Instanz verlieren. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena will die Berufung gegen seine Kündigung abweisen.

Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena hat angekündigt, die Berufung des früheren AWO-Landesgeschäftsführers Michael Hack gegen seine Kündigung zurückzuweisen. Damit würde der ehemalige Manager auch in zweiter Instanz eine Niederlage kassieren. Nach einem Skandal um überzogene Gehälter, teure Dienstwagen und mangelnde Transparenz bei der Thüringer Arbeiterwohlfahrt war Hack als Chef der AWO-Tochter AJS gGmbH im August 2020 fristlos entlassen worden.
470.000 Euro als Streitwert
Dagegen klagte der Ex-Manager zunächst vor dem Landgericht Erfurt. Der Richter dort wies im Oktober die Klage als unzulässig ab, da Hack gegen den Aufsichtsrat hätte vorgehen müssen - und nicht gegen die neuen Geschäftsführer. Das Landgericht entschied somit nicht inhaltlich. Michael Hack legte Berufung gegen diese Entscheidung ein. Nun droht ihm vor dem Oberlandesgericht eine weitere Niederlage. Das Landgericht Erfurt habe die Frage der Vertretungsbefugnis der Beklagten im Prozess "wohl richtig beurteilt", so eine Sprecherin des OLG.
Das Urteil soll am 16. Mai fallen. Derzeit beläuft sich der Streitwert auf 470.000 Euro, dabei handelt es sich hauptsächlich um offene Gehaltsforderungen.
MDR (cfr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 25. April 2022 | 19:00 Uhr