Naturschutz Bärlauch, Blumen, Beeren - Welche Mitbringsel aus der Natur sind erlaubt?
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Der Leipziger Auwald hat nicht nur als Ort zum Erholen und Spazierengehen einiges zu bieten. Im Forst wachsen auch viele Pflanzen, die sich als Deko eignen oder sich bestens in der Küche weiterverarbeiten lassen. Doch ist das Mitnehmen erlaubt? Und worauf muss ich achten?
Bärlauch
Er bedeckt ab Mitte März in weiten Teilen des Leipziger Auwalds den Boden und schmeckt ganz hervorragend als Pesto: Bärlauch. Der wilde Knoblauch wird gerne von Spaziergängern eingesammelt. Mit Küchenschere und Beutel sieht man sie zwischen den Bäumen die schönsten Blätter suchen.
Ist das Ernten erlaubt?
Ja, Bärlauch darf gepflückt werden - allerdings nur in bestimmten Gebieten, erklärt Renke Coordes, Pressesprecher des Staatsbetriebs Sachsenforst: "Im Wald ist es erlaubt, im Rahmen der individuellen Erholung auch Waldfrüchte in geringen Mengen zu sammeln und mitzunehmen. Gleichzeitig muss man beachten, dass es auch Orte gibt, Schutzgebiete, wo das grundsätzlich verboten ist. Dort kann es dann sein, dass es ein Schutzgebietsverordnung gibt, die so etwas grundsätzlich ausschließt." Im Leipziger Auwald ist das Pflücken in weiten Teilen erlaubt.
Beim Bärlauch lässt sich die Menge, die mit nach Hause genommen werden darf, in etwa mit einem Handstrauß beschreiben. Was man in einer Hand halten kann, ist erlaubt. Allerdings auch nur dort, wo genügend Bärlauch wächst, meint Coordes: "Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Pflanzen dort weiterhin die Möglichkeiten haben, sich auszubreiten und weiterzubestehen."
Auf keinen Fall sollte der Bärlauch ausgegraben werden - das ist nicht erlaubt. Wer ihn ernten möchte, kann einige wenige Blätter pro Pflanze abzupfen oder abschneiden, ohne das Speicherorgan im Erdreich zu verletzen.
Forsythien/Korkenzieherhasel/Weidenkätzchen
Beim Frühjahrsspaziergang durch Wald und Wiese begegnen einem am Wegesrand häufig schöne Sträucher, die sich bestens für einen Osterstrauß eignen. Ganz klassisch beispielsweise die Forsythie mit ihren gelben Blüten oder etwas wilder die Korkenzieherhasel.
Ist das Abschneiden erlaubt?
Nein, meint Renke Coordes, "weil dadurch die Pflanzen verletzt werden und sich Eintrittspforten für Pilze oder sonstige Schädlinge bilden können. Weidenkätzchen stehen sogar unter Naturschutz, weil sie eine wichtige Quelle für Insekten sind und deswegen darf man die nicht einfach pflücken oder abreißen und dann noch größere Schäden an den Sträuchern und Bäumen verursachen."
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Mit ausdrücklicher Genehmigung des Waldbesitzers ist auch das Schneiden von Zweigen erlaubt.
Äste/Zweige
Ein Dekotrend, der sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, sind Äste in den eigenen vier Wänden: beispielsweise mit Rinde und rustikal als Kleiderstange oder fein geschliffen und lasiert als Aufhängung für Gardinen. Doch Äste und Zweige sind auch als Feuerholz gefragt.
Ist das Sammeln oder Abschneiden erlaubt?
Auch hier gilt: Für das Abschneiden oder Absäge von Ästen oder Zweigen ist die Erlaubnis des Waldbesitzers nötig. Holz, das bereits abgestorben ist und auf dem Boden liegt, darf mitgenommen werden.
Ein Stöckchen für den Hund, Mitbringsel von Kindern zum Spielen und auch eine gute Hand voll für ein Feuer oder auch die Deko zu Hause dürfen mit aus dem Wald genommen werden.
Ist das Anzapfen erlaubt?
"Nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers", mahnt Coordes vom Sächsischen Forstamt. "Das kann man auf keinen Fall einfach so machen." Schließlich muss man, um an das Birkenwasser zu gelangen, ein Loch in den Stamm bohren und somit die Pflanze verletzen.
Ist das Mitnehmen erlaubt?
Ja, grundsätzlich ist auch hier das Mitnehmen erlaubt - allerdings auch nur an Stellen, an denen es bereits viel Moos gibt.
"Man darf Moos in geringem Umfang mitnehmen - allerdings nicht für die gesamte Familie sammeln", erklärt Coordes. Auch hier gilt eine Handvoll als ein gutes Maß. Außerdem muss auf den Standort geachtet werden: In Schutzgebieten darf nicht gesammelt werden und auch geschützte Arten sind tabu.
Holunder/Sanddorn/Früchte
Immer wieder finden sich am Wegesrand Büsche von Brom- und Himbeeren oder verlassene Pflaumenbäume. Die lassen sich nicht nur wunderbar vor Ort naschen, sondern auch zu Marmeladen oder Mus verarbeiten. Holunderblüten hingegen schmecken als Sirup in Getränken wunderbar.
Ist das Abschneiden oder Absammeln erlaubt?
Ja, das ist es. Aber auch hier gilt: Nehmen Sie nur so viel mit, wie Sie an einem Tag verzehren würden. Wer wilde Pflaumen und Beeren ernten möchte, sollte die Früchte nicht eimerweise nach Hause tragen.
Coordes erklärt: "Einerseits sollen die Sträucher die Möglichkeit haben, sich weiter auszubreiten. Und zum anderen kann es auch sein, dass solche Pflanzen speziell zur Beerntung von Saatgut genutzt werden. Das ist ganz wichtig, um auch gebietsheimische Gehölze heranzuziehen, die an anderen Stellen gepflanzt werden sollen." Deswegen sei es sicher unproblematisch, wenn man sich an einem vollkommen überladenen Holunderbusch bedient - allerdings eben nur für den Eigenverbrauch.
Ist das Mitnehmen erlaubt?
Pflanzen am Wegesrand dürfen ebenfalls gepflückt werden. Auch hier gilt die Regel des Handstraußes. Statt die Blumen und Gräser zu pflücken, sollten sie lieber abgeschnitten werden, meint Coordes: "Ein glatter Schnitt ist natürlich verträglicher für so eine Pflanze. Aber wenn man sich mit einer Schere ausrüstet, dann besteht ein bisschen die Gefahr, dass man vielleicht zu viel mitnimmt."
Wie mache ich einen Waldbesitzer ausfindig? Mit dem Besitzer eines Waldes in Kontakt zu treten, kann unter Umständen ziemlich kompliziert sein. "Es gibt in Sachsen rund 85.000 Waldeigentümer - zum Teil nur mit kleinen Flurstücken. Ein zentrales Verzeichnis gibt es leider nicht." Allerdings können verschiedene Stellen weiterhelfen - darunter die Forstbezirke von Sachsenforst. Ein anderer Weg wäre auch eine Nachfrage bei den unteren Forstbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Quelle: MDR/kp