Sonderrechte für Corona-Geimpfte sind nach Einschätzung eines Thüringer Verfassungsrechtlers grundgesetzkonform.
Michael Brenner von der Uni Jena sagte MDR THÜRINGEN, Menschen, die für andere keine Gefahr mehr darstellten, dürften die vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte nicht verwehrt werden. Voraussetzung sei, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind. Dieser medizinische Nachweis fehle bisher. Sollte der erbracht werden, gibt es laut Brenner keine sachlichen Gründe mehr für Restriktionen. Erfolgreich geimpften Bürgern dann weiterhin das Reisen, den Restaurant- oder Kinobesuch zu verwehren, verstoße gegen das Grundgesetz.