Einmalzahlung beschlossen Energiepreispauschale - Studierende und Fachschüler erhalten 200 Euro
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Studierende und Fachschüler bekommen als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise und Lebenshaltungskosten eine einmalige Pauschale von 200 Euro. Wer genau Anspruch hat und wann die Pauschale überwiesen wird, erfahren Sie hier.

Der Bundestag hat eine 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Berufsfachschüler mit einer breiten Mehrheit beschlossen. Die Einmalzahlung ist Teil des bereits Anfang September von der Ampel vereinbarten dritten Entlastungspakets zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise. Etwa 3,4 Millionen Anspruchsberechtigte sollen das Geld möglichst bald bekommen.
Antragsplattform verzögert Auszahlung
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat dazu angekündigt, dass die Auszahlungen "gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch im Winter". Ob das klappt, ist allerdings noch unklar. Der Grund: Die digitale Antragsplattform im Internet befindet sich noch im Aufbau.
Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?
Anspruch auf die 200 Euro sollen all jene haben, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte. Voraussetzung für den Anspruch ist zudem ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland am Stichtag 1. Dezember.
Die 200 Euro sind steuerfrei
Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Ausgenommen von der Einmalzahlung sind allerdings Gaststudierende. Gerechnet wird mit Ausgaben von etwa 680 Millionen Euro für rund 2,95 Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler. Die Summe soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.
Wer zahlt an wen?
Das Geld soll zunächst von den Ländern beziehungsweise zuständigen Stellen an die Studierenden sowie Fachschüler überwiesen werden. Anschließend soll der Bund die ausgegebenen Mittel bis zum 31. Dezember 2023 an die Länder zurückzahlen.
BRISANT/dpa/afp
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 01. Dezember 2022 | 17:15 Uhr