Hörer machen Programm Maskenpflicht darf nach Hausrecht weiter gelten
Hauptinhalt
Seit Anfang April muss die Maske nur noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in medizinischen Einrichtungen getragen werden. Manche Geschäfte oder Einrichtungen verlangen aber trotzdem noch eine Maske. MDR-AKTUELL-Hörer Daniel Hengst fragt sich deshalb, ob nicht das persoönliche Freiheitsrecht höher gewichtet werden müsse als das Hausrecht, wenn keine besondere Lage durch die Regierung festgestellt wurde.

- Das Hausrecht ist gesetzlich stark geschützt, und jeder Geschäftsinhaber kann davon Gebrauch machen.
- Supermärkte empfehlen meist nur noch das Tragen einer Maske.
- Hausrecht ist rechtens, solange es nicht gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Kurz nachdem die Corona-Regeln wieder gelockert wurden, wollte MDR-AKTUELL-Hörer Daniel Hengst aus Chemnitz seine Kinder im Kindergarten ohne Maske verabschieden. Doch die Kita entschied, die Maskenpflicht direkt wieder einzuführen.
Hausrecht gesetzlich stark geschützt
Das sei auch ihr gutes Recht, sagt der Anwalt für Miet- und Immobilienrecht aus Jena, Silvio Anger. Denn die Entscheidung beruhe auf dem Hausrecht. "Und das Hausrecht besagt im Prinzip, dass der Inhaber frei darüber entscheiden darf, wem er den Zutritt gestattet und wem er den Zutritt verwehrt, beispielsweise in Form eines Hausverbots", erklärt der Anwalt. Das gelte auch für die Maskenpflicht.
Betreiber von zum Beispiel Supermärkten dürften also selbst entscheiden, ob sie zum Tragen einer Maske auffordern oder nicht. Weil das Hausrecht gesetzlich stark geschützt sei, sagt Anger: "Das Hausrecht ist deutlich älter und auch viel viel umfassender, und das ist jetzt eigentlich nur eine ganz konkrete Ausprägung davon. Und ein individuelles Recht, was im Grundgesetz, im BGB und im StGB geschützt ist." Jeder einzelne Inhaber könne eben davon Gebrauch machen.
Supermärkte: Meist nur Empfehlung zum Maske-Tragen
Wie viele immer noch eine Maske fordern, ist schwer zu sagen. Bei einigen der größten Supermärkte hat MDR AKTUELL nachgefragt. Alle erklärten, dass sie sich an den Vorgaben der Länder orientieren würden. Bedeutet, dass sie ihren Kundinnen und Kunden das Tragen einer Maske zurzeit nur empfehlen.
Die Supermarktkette Edeka teilt MDR AKTUELL dazu schriftlich mit: "Leider hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann. Hier hat sich die Regierung deutlich positioniert und einen möglichen Flickenteppich an Vorgaben in Kauf genommen. Man kann daher nun nicht erwarten, dass wir mithilfe des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen. Da fehlen uns die Möglichkeiten der Kontrollen."
Aber was passiert, wenn ich mich trotz der Maskenpflicht weigere, sie im Geschäft aufzusetzen? Dann, sagt der Anwalt Silvio Anger, könne Kundinnen oder Kunden der Eintritt verwehrt werden. Oder eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs drohen.
Hausrecht darf nicht gegen Gleichbehandlungsgesetz verstoßen
Sich auf das Hausrecht zu berufen, hat aber auch seine Grenzen – zum Beispiel beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das besagt, das niemand wegen seiner Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter oder auch einer Behinderung benachteiligt werden darf.
Fordere man nur bestimmte Personen zum Tragen einer Maske auf, sei das ein Verstoß, betont Anger: "Wenn aber alle Kundinnen und Kunden eines Supermarkts zum Tragen aufgefordert werden, haben wir keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz."
Rechtlich sei es also schwierig, gegen eine Maskenpflicht in Einrichtungen vorzugehen. Die Kita des Hörers aus Chemnitz hat sie mittlerweile wieder zurückgenommen – eine Begründung nannte sie in einer Mail an die Eltern nicht.
MDR AKTUELL
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 20. April 2022 | 06:20 Uhr