Wahlrecht Wer darf eigentlich wählen?
Hauptinhalt
Wählen dürfen deutsche Staatsbürger, die am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wer gerade im Ausland lebt, darf unter Umständen auch wählen. Allerdings nur, wer nach seinen 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hat und das nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Wenn das nicht der Fall ist, müssen sogenannte Auslandsdeutsche nachweisen können, von den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik persönlich betroffen sein. Zum Beispiel, weil sie in Deutschland Steuern zahlen.
Wer seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, muss die Wahl aber beantragen. Er steht nämlich nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Laut Statistischem Bundesamt haben bei der letzten Bundestagswahl fast 70.000 Auslandsdeutsche den Antrag gestellt, per Briefwahl teilzunehmen.