Verletzungen an Silvester Ärzte aus Halle warnen vor illegalen und selbstgebauten Böllern
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Auch in diesem Jahr gilt Corona-bedingt ein Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk. Handchirurgen aus Halle warnen davor, nun illegale Feuerwerkskörper zu zünden. Sie könnten schwerste Verletzungen verursachen, bis zur Zerstörung der gesamten Hand.

Brandwunden, abgetrennte Finger oder die unwiederbringliche Zerstörung der gesamten Hand: Die Handchirurgen des halleschen BG Klinikums Bergmannstrost haben schon viele Silvester-Verletzungen gesehen und warnen nun vor selbstgebauten Böllern oder solchen vom Schwarzmarkt. "Viele haben eine starke Sprengkraft, die schwere und schwerste Verletzungen verursachen können", so Handchirurg und Chefarzt Prof. Dr. Frank Siemers. Er leitet die Klinik für Handchirurgie im Bergmannstrost, die auf solche Verletzungen spezialisiert ist.
Leichtsinniger Umgang
Auch wenn der Verkauf von Feuerwerkskörpern in diesem Jahr wie auch schon 2020 verboten ist, stellt sich das Klinikum zum Jahreswechsel auf Patienten mit Verletzungen durch Böller ein. Denn die Verletzungsgefahr sei mit illegalen Böllern ungemein höher als mit zertifizierten aus dem Handel.
Etwa 100 Notfälle hatte das Bergmannstrost in den vergangenen Jahren über Silvester und Neujahr behandeln müssen. Ungefähr die Hälfte dieser Verletzungen hätten aus nicht sachgerechtem, leichtsinnigem oder illegalem Umgang mit Feuerwerkskörpern resultiert.
Das Positive für Chefarzt Siemers: "Durch das Böllerverbot im letzten Jahr wurde die Notaufnahme Bergmannstrost spürbar entlastet. Wir mussten deutlich weniger und weniger schwere Handverletzungen versorgen." Deshalb befürworte sein Klinikum auch die Entscheidung eines erneuten Verkaufsverbots für Silvesterböller in diesem Jahr.
Auch wenn nun punktuell weniger Verletzungen zu erwarten seien, halte das Hand-Trauma-Zentrum Bergmannstrost das ganze Jahr über einen 24-Stunden-Replantationsdienst vor, um abgetrennte Gliedmaßen wieder anzufügen.
Welches Feuerwerk sicher ist
Sicher ist lediglich Feuerwerk, das geprüft und dadurch mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen gekennzeichnet ist. In Deutschland wird Feuerwerk von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft. Europaweit gibt es 13 Prüfstellen für Feuerwerk. Diese Feuerwerksartikel sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher.
Feuerwerk wird dabei in zwei Kategorien unterschieden: Zu F1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. F2 umfasst unter anderem Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk oder Knallkörper.
Das Verkaufsverbot gilt für die Kategorie F2.
Quelle: BAM
MDR (Luise Kotulla)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 27. Dezember 2021 | 07:30 Uhr
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