Verfassungsjubiläum Landtagspräsident warnt bei Festakt vor Gefahren für Demokratie
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Im Mai 1992 hat Sachsen nach der Wiedervereinigung wieder eine Verfassung erhalten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sogar eine mit einem Grundrechtsteil. Am Mittwoch hat der Sächsische Landtag das Verfassungsjubiläum mit einem Festakt begangen. Landtagspräsident Matthias Rößler warnte dabei vor aufziehenden Gefahren für die Verfassung und die Demokratie.

Mit einem Festakt hat der Sächsische Landtag am Mittwoch an die Verabschiedung der Sächsischen Verfassung vor 30 Jahren erinnert. Am 26. Mai 1992 hatte der Landtag dem Verfassungstext mit übergroßer Mehrheit zugestimmt. Zuvor hatte es von den Mitgliedern der Dresdner "Gruppe der 20", Bürgerrechtlern, Handwerkern, Lehrern und Juristen zahlreiche Vorschläge gegeben, wie eine neue Sächsische Verfassung aussehen könnte.
Landtagspräsident: Freiheitliche Gesellschaft bewahren
Anlässlich des Verfassungsjubiläums hat Landtagspräsident Matthias Rößler zur Verteidigung der Demokratie aufgefordert. "Wir sollten nicht leichtfertig meinen, der demokratische Weg sei unumkehrbar", sagte er. Es sei vielmehr gemeinsame Aufgabe, "den Rechtsstaat fortwährend zu begründen und unsere freiheitliche Gesellschaft für zukünftige Generationen zu bewahren" - gegen alle, die die Axt an unsere Grundwerte legten und gegen den Verfassungsstaat erheben wollten.
Wir sollten nicht leichtfertig meinen, der demokratische Weg sei unumkehrbar.
Verfassung mit einklagbaren Grundrechten
Die Verfassung verfügt über 122 Artikel. Im Gegensatz zu anderen Ländern hat die Verfassung einen eigenen Grundrechtsteil. Dieser bietet den Bürgern einen Katalog von Grundrechten, die einklagbar sind. Das Verfassungsgericht und andere Obergerichte stoppten in der Vergangenheit zahlreiche Gesetze und Regelungen. So wurde die Finanzierung der Freien Schulen gekippt, ebenso das umstrittene Versammlungsgesetz und die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Kandidatenliste der AfD. Anders als in anderen Bundesländern wurde die Sächsische Verfassung bisher nur ein einziges Mal geändert. Das war 2013, als die Schuldenbremse festgeschrieben worden ist.
MDR (sth/bd)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | Nachrichten | 18. Mai 2022 | 11:00 Uhr