Cyberkriminalität Hackerangriff auf Unfallkasse Thüringen - Server komplett verschlüsselt
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Anfang Januar wurde das Computersystem der Unfallkasse Thüringen Ziel eines Cyberangriffs. Die Hacker haben die Server der Kasse komplett verschlüsselt. Die Wiederherstellung des Systems dauert noch an.

Das Computersystem der Unfallkasse Thüringen (UKT) ist Ziel eines Hackerangriffs geworden. "Am 4. Januar 2022 erfolgte ein gezielter Angriff auf unsere informationstechnischen Systeme", schreibt die UKT auf ihrer Internetseite. Der Zugriff auf Versichertendaten sei derzeit nicht möglich, Mitgliedsunternehmen könnten keine Arbeitsunfälle digital melden und die UKT könne Zahlungsanforderungen an Dienstleister nicht bearbeiten. Über den Hackerangriff hatten zuvor die Thüringer Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet.
FDP fordert Aufstockungen gegen Cyberkriminalität
Die Hacker hätten die Server der Kasse komplett verschlüsselt, sagte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage. Es sei Anzeige bei der Polizei erstattet worden, auch der Landesdatenschutzbeauftragte sei informiert. Das Landeskriminalamt hat nach Angaben von dessen Sprecherin die Ermittlungen übernommen. Dort gibt es eine auf Cybercrime spezialisierte Ermittlungsabteilung, deren Aufstockung die FDP im Thüringer Landtag am Dienstag verlangte.
"Dieser Bereich steckt noch immer in den Kinderschuhen, während Kriminelle mit Sieben-Meilen-Stiefeln vorauseilen", erklärte der FDP-Landtagsabgeordnete Dirk Bergner. Er verwies auf einen Änderungsantrag der Liberalen für den Landeshaushalt, der die Schaffung fünf neuer Stellen für IT-Fachkräfte vorsieht. Die Mehrausgaben von rund 330.000 Euro könnten an anderer Stelle eingespart werden.
Systeme ab Februar wiederhergestellt
An der Wiederherstellung des Systems wird den Angaben zufolge noch gearbeitet, telefonisch ist der Unfallversicherer wieder erreichbar. Auch E-Mails kämen wieder an, sagte die Sprecherin. Bis Anfang Februar solle das System wieder normal laufen.
Die Unfallkasse Thüringen ist die gesetzliche Unfallversicherung für Angestellte des Landes und der Kommunen, deren Unternehmen sowie Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts. Unter ihren Versicherungsschutz fallen unter anderem auch Schüler, Kindergartenkinder, Studierende, ehrenamtlich Tätige, Minijobber und Blut- und Organspender.
Quelle: dpa,MDR(jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. Januar 2022 | 15:00 Uhr
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