Gang zum Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen Thüringer Urteil zum Paritätsgesetz angekündigt
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Müssen Parteien ihre Listen abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen? Das Thüringer Verfassungsgericht hatte das entsprechende Paritätsgesetz von Rot-Rot-Grün für nichtig erklärt. Einige Thüringer wollen nun vor das höchste Bundesgericht ziehen.

Der Streit um das Thüringer Paritätsgesetz beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht. Am Montagabend sei eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Beschwerdeführer eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Das Gericht in Karlsruhe prüft nun das weitere Vorgehen. Zuvor hatte der Landesfrauenrat mitgeteilt, dass auf seine Initiative hin 13 Thüringer gemeinsam Beschwerde gegen die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs von Mitte Juli eingelegt hätten.
Paritätsgesetz: Gericht entscheidet nicht einstimmig
Die Richter in Weimar hatten das Gesetz, wonach Parteien ihre Listen bei Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen, für nichtig erklärt. Die AfD hatte gegen das Gesetz geklagt. Die Entscheidung fiel aber nicht einstimmig. In Sondervoten legten drei der neun Verfassungsrichter dar, warum sie das Paritätsgesetz nicht grundsätzlich für verfassungswidrig halten.
Zu den Beschwerdeführern gehört der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider. Er schließe sich der Initiative mehrerer Bürger im Freistaat an, sagte Schneider. Ziel sei, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs von Mitte Juli noch einmal überprüfe. Der Thüringer Abgeordnete betonte, so eine Regelung sei "die effizienteste Möglichkeit gegen einen Männer-Überhang" im Parlament.
Vorwurf von Auslegungsfehlern der Thüringer Richter
Schneider und die zwölf weiteren Thüringer haben Rechtsprofessorin Silke Laskowski bevollmächtigt, in ihrem Namen Beschwerde in Karlsruhe einzulegen. Sie werfen den Thüringer Richtern Auslegungsfehler vor. Ohne Paritätsregel würden Frauen bei der Kandidatenaufstellung faktisch benachteiligt, so das Argument.
Der Landesfrauenrat Thüringen ist der Dachverband von 26 Thüringer Frauenorganisationen und bezeichnet sich als politische Interessenvertretung aller Thüringer Frauen. Der Verband hat sich nach eigenen Angaben auf die Fahnen geschrieben, die Situation der Frauen in Beruf, Gesellschaft und Familie zu verbessern.
Quelle: MDR THÜRINGEN/sar, dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 18. August 2020 | 07:00 Uhr
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